Keine Panik: Kinderziehungszeiten für die Rente können auch später noch geltend machen gemacht werden
In den letzten Monaten geistert ein Thema durch die sozialen Netzwerke, das bei vielen Müttern für Unruhe sorgt: Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die gesetzliche Rente. Überall liest man: „Unbedingt jetzt beantragen – sonst verlierst du Geld!“ Das klingt dramatisch – ist aber in den meisten Fällen nicht nötig.
Ich habe heute selbst bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen, um mehr Klarheit zu bekommen. Meine Ansprechpartnerin hat mir erklärt:
Der Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann jederzeit gestellt werden – sogar noch bei Rentenantragstellung.
Es gibt also keinen akuten Zeitdruck und auch keine Frist, nach der die Zeiten „verfallen“.
Was sind Kindererziehungszeiten überhaupt?
Für jedes Kind, das du in Deutschland erziehst, kannst du für die ersten Jahre sogenannte Kindererziehungszeiten anerkennen lassen – derzeit bis zu drei Jahre pro Kind. Diese Zeit wird dir wie eine Phase eigener Erwerbstätigkeit bei der Rente angerechnet, auch wenn du in dieser Zeit nicht oder nur wenig gearbeitet hast.
Wichtig zu wissen:
Die Anrechnung ist nicht automatisch – du musst sie beantragen.
Der Antrag kann aber jederzeit gestellt werden, auch viele Jahre nach der Geburt deines Kindes.
Spätestens mit dem Antrag auf Altersrente wird geprüft, ob diese Zeiten berücksichtigt wurden.
Du verlierst kein Geld, wenn du jetzt noch keinen Antrag gestellt hast.
Natürlich kann es sinnvoll sein, den Antrag frühzeitig zu stellen – zum Beispiel, um den eigenen Rentenverlauf zu überprüfen und mögliche Lücken rechtzeitig zu erkennen. Aber: Der große Druck, der gerade in den sozialen Medien gemacht wird, ist unbegründet.
Weitere Informationen und den passenden Antrag findest du direkt bei der Deutschen Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Fazit für alle Stattgeschwister:
Lass dich nicht verrückt machen. Es ist gut, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – aber du musst nicht sofort aktiv werden, um dir deine Rentenansprüche zu sichern. Und wenn du dir unsicher bist: Ein Anruf bei der Rentenversicherung hilft schnell weiter.