Kinderzuschlag: Bis zu 292 Euro monatlich extra

Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen. Vor allem Alleinerziehende haben oft Anspruch darauf, ohne es zu wissen. Was genau der ist der Kinderzuschlag, wieviel Geld kann es zusätzlich geben – und vor allem: Wie kriege ich heraus, ob ich Anspruch habe und was muss ich dann tun?

Der Kinderzuschlag kann Alleinerziehenden wirklich helfen

Wer alleinerziehend ist, trägt häufig nicht nur die persönliche, sondern auch die finanzielle Verantwortung für seine Familie allein – und das nicht selten mit einem beschränkten Einkommen durch Teilzeit, fehlende berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten oder ausbleibenden Unterhalt des anderen Elternteils. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten stetig – das merken wir Tag für Tag an der Supermarktkasse. Genau hier setzt der Kinderzuschlag an: Er unterstützt Eltern mit geringen Einkommen und gibt ihnen so die Chance, einen Bürgergeldantrag zu vermeiden.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Er unterstützt Dich, wenn Du ein geringes Einkommen hast und Du somit zwar für Dich sorgen könntest, Dein Geld aber nicht für Deine gesamte Familie reicht. Er wird monatlich pro Kind ausgezahlt – wie das Kindergeld.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Du solltest einen Antrag prüfen, wenn Du

– als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto verdienst,
– Kindergeld für mindestens ein Kind bekommst und
– Du nachweisen kannst, dass Dein Einkommen nicht reicht.

Der Kinderzuschlag wird stufenweise berechnet und kann sich für Dich wirklich lohnen: bis zu 292 Euro zusätzlich pro Monat und Kind sind möglich.

Der KiZ-Lotse hilft Dir zu ermitteln, ob sich ein Antrag für Dich lohnt. Der Schnelltest dauert nur fünf Minuten. Du findest ihn hier:

www.kinderzuschlag.de

Einen Antrag kannst Du ebenfalls online stellen, und zwar hier:

kindewww.familienkasse.de

Was Du auf jeden Fall bereithalten solltest, sind Nachweise über Dein Einkommen, Deine Wohnkosten und das Kindergeld, das Du beziehst.

Weitere Infos zum Kinderzuschlag findet Ihr auch beim Bundesfamilienministerium.